| Fortbildungs- und Studienkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen |
Viele Kosten wie die Studiengebühren, Kursgebühren, Fahrtkosten, Lehrmaterial und so weiter kann man als Werbungskosten steuerlich geltend machen
Die Einführung der Studiengebühren hat die Kosten für ein Hochschulstudium um einiges teurer gemacht.
Vergleicht man aktuellen die Kosten mit anfallenden Kosten vor 10 oder gar 20 Jahren, wird man leicht sehen,
dass das Studieren heutzutage wesentlich teurer ist als noch vor 10 Jahren und das Hauptsächlich wegen der Einführung der
Studiengebühren. Wer sich aber etwas informiert und auch ein paar Einkünfte, Bsp. Durch einen Studentenjob hat, kann die
entstandenen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Nur leider wissen viele der jungen Studierenden das noch nicht mal.
Wer gerade studiert hat nämlich die Möglichkeit haben, sofern man kein oder nur ein geringes Einkommen hat,
die entstanden Aufwendungen und Studienkosten welche für das Erst-Studium anfallen im Rahmen von Werbungskosten
beim Finanzamt für spätere Zeiten festhalten lassen kann um es später, wenn man eine Einkommen hat, wieder gelten
zu machen und sich von der Steuer zurück zu holen. Um die Aufwendungen während des Studiums für steuerlich fest zu halten
nutzt man die Einkommenssteuererklärung kann aber auch mit Hilfe einer gesonderten Steuereklärung zur Feststellung des
verbleibenden Verlustvortages.
Das Prinzip wie man die Erstudiumkosten von der Steuer absetzen kann ist recht einfach. Denn wenn erst mal die Werbungskosten
höher also der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag von 920 Euro und höher als die steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr,
so entsteht für den Fortbildenden oder Studierenden ein finanzieller Verlust, der vom Finanzamt im Steuerbescheid zunächst
nur festgestellt wird. Dieser festgestellter finanzielle Verlust kann der Studierende dann später, wenn das Studium oder
die Fortbildung abgeschlossen wurde und man ein Einkommen vorzuweisen hat mit den Einkünften verrechnen.
Dieser verrechnen aus dem zuvor entstandenen Verlust und den Einkünften aus der Berufstätigkeit, ergibt am Ende dann
doch noch einen Steuerersparnis.
Welche Studienkosten oder Fortbildungskosten können steuerlich abgesetzt werden?
Im Grunde kann man die gesamten Kosten während des Studium oder der Fortbildung als Werbungskosten geltend machen.
Zu den Studienkosten zählen alle Sonderausgaben die für das Studium oder auch die Fortbildung bezahlt werden mussten.
Dazu gehört Lehrmaterial, Fahrtkosten oder auch Reisekosten, natürlich auch die
- Studiengebühren
- Bücher und sonstige Lehrmaterialien
- Seminarkosten
- Verpflegungsmehraufwendung
- und so weiter
Letztendlich empfiehlt es sich, alles was irgendwie mit dem Studium oder der Weiterbildung in Zusammenhang steht und Geld
gekostet hat, sollte man aufheben um es später steuerlich geltend zu machen. So kann man im Nachhinein einiges an Kosten
wieder herraus holen und einen laufenden Studentenkredit oder Bildungskredit leichter wieder zurück zahlen.
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